AGB

A. Besuchervertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch der PDC European Tour sowie der Darts Galas und Shows der Moltke Sports GmbH, Leopoldstraße 32, 80802 München (nachstehend: Veranstalterin).

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Moltke Sports GmbH, Leopoldstraße 32, 80802 München, im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Dartevents, -galas und sonstige Shows der Veranstalterin. Sie treten neben die sonstigen AGB (inklusive Stadion- bzw. Veranstaltungsordnung, welche am Stadioneingang bzw. am Eingang des jeweiligen Veranstaltungsortes aushängen). Im Verhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Kunden gehen diese AGB etwaigen Stadion- bzw. Veranstaltungsordnungen vor.

Der Verkauf der Eintrittskarten für Veranstaltungen der Veranstalterin erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Käufer. Kommerzielle Nutzung bedeutet Weiterverkäufe mit Gewinn oder in der Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Die Eintrittskarten sind personalisiert. Der Käufer erwirbt pro erworbener Eintrittskarte ein personalisiertes Besuchsrecht, das nur für denjenigen Ticketinhaber gilt, dessen Name auf der Eintrittskarte aufgedruckt oder in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Eintrittskarte eingetragen ist.

§ 2 Vertragsschluss, Stornierung, Rückgabe- und Erstattungsrechte

  1. Bei dem Abschluss des Veranstaltungsvertrages mit einem autorisierten Vorverkäufer kommt der Veranstaltungsvertrag des Ticketerwerbers mit der Veranstalterin erst durch Übergabe der Tickets bzw. die Übersendung des E-Tickets zustande.
  2. Die Veranstalterin ist berechtigt, eine Bestellung, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Ticketerwerber schuldhaft gegen Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder wenn er versucht, diese zu umgehen (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Ticketerwerber, Verstoß gegen die Ticket-AGB, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile usw.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
  3. Die Veranstalterin ist bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus § 2 berechtigt, von den vom Besteller für den jeweiligen Veranstaltungstag geschlossenen Besucherverträgen durch Sperrung der Tickets zurückzutreten und vom Besteller eine Vertragsstrafe zu fordern, deren Höhe den Wert der gesperrten Tickets um höchstens 100% überschreiten darf und die vom Veranstalter nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe darf mit dem Rückerstattungsanspruch des Bestellers aufgrund des Rücktritts und der Sperrung der Tickets verrechnet werden. Etwaige andere Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.
  4. Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.Tickets werden jedoch dann von der Veranstalterin zurückgenommen und der gezahlte Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Veranstaltung von der Veranstalterin abgesagt und/oder die Veranstaltung auf einen anderen Tag verlegt wird. Beim Erwerb der Tickets über das Internet-Angebot sind die gekauften Tickets im Falle einer Rücknahme per Post an die Veranstalterin zu schicken. Die Rückerstattung erfolgt in allen Fällen nur gegen Vorlage des Originaltickets.
  5. Sofern eine Veranstaltung bereits begonnen hat, bevor die Durchführung der Veranstaltung unmöglich wird, so gilt die vorstehende Regelung entsprechend für den von der Unmöglichkeit betroffenen Teil der Veranstaltung. Sofern eine Veranstaltung bereits begonnen hat und ohne Verschulden der Veranstalterin nach mehr als einem Drittel der durchschnittlichen Dauer einer Veranstaltung der betreffenden Art abgebrochen wird, erfolgt keine Erstattung des Ticketpreises.Etwaige Ansprüche der Besucher auf (jedenfalls anteilige) Ticketpreiserstattungen erlöschen nach 6 Monaten, wenn die Veranstalterin die Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung nicht zu vertreten hat.
  6. Sollte einer der genannten Gala-Spieler aus wesentlichen Gründen verhindert sein, beispielsweise durch Krankheit, so wird Veranstalter dies unverzüglich mitteilen und einen angemessenen Ersatzspieler stellen.

§ 3 Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung, Weitergabe von Tickets, Vertragsstrafe

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages sowie vollständiger Zahlung des Entgelts erwirbt der Erwerber das Recht zum Besuch der Veranstaltung (Besuchsrecht). Der Nachweis, dass der Besucher Vertragspartner der Veranstalterin ist und damit auch das Besuchsrecht erworben hat, wird durch Vorlage des Tickets sowie – auf Verlangen der Veranstalterin – eines Lichtbildausweises geführt. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Ticketinhabern, die kein Besuchsrecht erworben haben, den Besuch der Veranstaltung insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern. Gestattet die Veranstalterin dem Ticketinhaber den Zutritt, wird sie auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Vertragspartner frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Veranstaltungsbesuch berechtigten Vertragspartner identisch ist.Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist ferner, dass der Besucher das auf der Vorderseite mit seinem Namen versehene Ticket vorlegt. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits ein Name eingetragen ist, ist dieser zu streichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden auf der freien Fläche der Vorderseite einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden. Mit Vorlage des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbes. durch Einführen der Tickets in die Lesegeräte) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein und zudem die Haus- und Benutzungsordnung anzuerkennen.
  2. Der Käufer stellt die Veranstalterin von etwaigen Schäden frei, die ihr dadurch entstehen, dass der die Eintrittskarten erwerbende Käufer/Besucher die Ticket-AGB nicht den anderen Besuchern bekannt gemacht hat, für die er Eintrittskarten mit erworben hat.
  3. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 3 Ziff. 5. vorliegt.
  4. Der Besteller kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung der Veranstalterin voraus, die hiermit unter den in § 3 Ziff. 5. enthaltenen Bedingungen vorab erteilt wird. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in Satz 1 und 2 beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner der Veranstalterin in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen zustande.
  5. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, also im Interesse des Erhalts einer sozialen Preisstruktur, wird die Zustimmung der Veranstalterin zum Eintritt eines Dritten in den Besuchervertrag gemäß § 3 Ziff. 4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:(1) bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets, wenn der angebotene Wiederverkaufspreis den auf dem Ticket aufgedruckten Originalpreis um mehr als 15 % (zuzüglich einer Pauschale von 2 €) übersteigt; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;(2) bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets im Rahmen von nicht von der Veranstalterin autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet) oder über nicht von der Veranstalterin autorisierte Internet-Marktplätze selbst oder durch Dritte;(3)bei gewerblicher oder kommerzieller Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Veranstalterin;(4) bei vorsätzlicher Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets an Personen, denen aus Sicherheitsgründen ein Hausverbot erteilt wurde;(5) bei Veräußerung (einschl. entgeltfreier Weitergabe) des Besuchsrecht oder von Tickets zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;(6) bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Ticket-AGB, insbesondere auf die Weitergabebeschränkungen dieses § 3.
  6. Eine Weitergabe oder ein Anbieten von Besuchsrechten oder Tickets unter Verstoß gegen die in § 3 Ziff. 5 genannten Fälle ist untersagt.Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eines dieser Verbote ist der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe vom Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzen ist und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, die höchstens jedoch 2.500 € betragen darf.Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist insbesondere die Zahl der rechtswidrig angebotenen Besuchsrechte oder Tickets sowie die Höhe der Weiterverkaufspreise.
  7. Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß § 3 Ziff. 5 ist die Veranstalterin berechtigt, vom Besuchervertrag zurückzutreten und/oder die Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung zu verweigern. Sofern der Vertragspartner aufgrund des Rücktritts oder der Sperrung einen Rückerstattungsanspruch haben sollte, ist die Veranstalterin verpflichtet, diesen im Rahmen der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Das Recht zum Rücktritt gemäß Satz 1 besteht auch für andere Besucherverträge, die der Besteller mit der Veranstalterin geschlossen hat.
  8. Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß § 3 Ziff 5 behält sich die Veranstalterin unbeschadet ihrer Vertragsfreiheit ferner vor, den jeweiligen Vertragspartner nach billigem Ermessen in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, ggf. ein Zutrittsverbot für Veranstaltungen der Veranstalterin auszusprechen und nötigenfalls weitere rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

§ 4 Zuweisung anderer Plätze

Die Veranstalterin behält sich vor, dem Besucher auch nach Vertragsschluss einen anderen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für die Veranstalterin aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z. B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist.

§ 5 Haftungsbeschränkung

Die Veranstalterin, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

§ 6 Verhalten am Veranstaltungsort, Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen

  1. Für das Verhalten am/im Veranstaltungsort gilt die jeweilige Hausordnung, welche an den Eingängen zum Veranstaltungsort aushängt und deren Inhalt der Besucher mit Vorlage des Tickets am Eingang des Veranstaltungsortes akzeptiert.
  2. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Aufnahmegeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Ebenfalls untersagt ist das Mitbringen von eigener Verpflegung zur Veranstaltung. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Die Veranstalterin ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
  3. Das Mitbringen von Foto-, Film- oder Videokameras, die nach ihrer Ausstattung und Größe offensichtlich als zum privaten Gebrauch dienend erkennbar sind, ist zulässig, soweit mit ihnen lediglich Aufnahmen für private Zwecke hergestellt werden. Keine Wechselobjektive. Eine anderweitige Nutzung dieser Aufnahmen oder eine Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien oder im Internet bedarf zu ihrer Zulässigkeit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Veranstalterin, die schriftlich unter Nachweis der zu verwendenden Aufnahme zu beantragen ist. Allgemein ist das Fotografieren mit Blitzlicht nicht gestattet.
  4. Die Veranstalterin ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung, Bildaufnahmen des Besuchers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich zugänglich machen zu lassen sowie auf sonstige Art und Weise in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.
  5. Die Hausordnung des Betreibers des Veranstaltungsortes und die Weisungen der Ordnungskräfte, sowie der Mitarbeiter der Veranstalterin sind zu beachten.
  6. Die Veranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass Besucher, deren Verhalten gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes oder diese AGB verstößt, vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden können und darüber hinaus der Veranstalterin für einen aus diesem Verhalten resultierenden Schaden ersatzpflichtig sind.
  7. Als Verstoß gegen diese AGB, der eine Verweisung vom Veranstaltungsgelände bzw. eine Verweigerung des Einlasses rechtfertigt, gilt auch das offene Tragen von Fussball-Fankleidung (d. h. insb. Schals, T-Shirts, Trikots etc.).

Jeder Zuschauer muss die Veranstaltung direkt nach Beendigung der Session verlassen, dies gilt auch bei einem Tages- oder Turnierticket zwischen der ersten und der zweiten Session.

§ 7 Hinweise zur Situation vor Ort

  1. Da es sich bei den Veranstaltungen der PDC Europe um TV-Produktionen handelt, ist es möglich, dass die Sicht auf die Bühne von einzelnen Plätzen aus temporär durch TV-Kameras beeinträchtigt wird.
  2. Es ist leider nicht immer möglich, auf Speisen- und Getränkewünsche eines jeden einzelnen Besuchers einzugehen. So kann beispielsweise die Bereitstellung von laktose- und glutenfreiem Essen nicht garantiert werden.
  3. Der Wiedereinlass ist nicht möglich.

§ 8 Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Die Veranstalterin verarbeitet übermittelte personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren können Teile der Veranstaltung videoüberwacht werden. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) – f) DSGVO, etwa aufgrund von Einwilligungen, zur Vertragserfüllung und zur Wahrung der berechtigten Interessen der Veranstalterin oder Dritter. Im Übrigen wird (auch mit Hinweis auf Betroffenenrechte) auf die Datenschutzerklärung der Veranstalterin verwiesen, abrufbar unter: /datenschutzerklaerung/.
  3. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München.

§ 9 Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden.

Die Veranstalterin weist darauf hin, dass sie nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies weder die Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses zwischen der Veranstalterin und dem rechtmäßigem Ticketerwerber, noch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln.

Stand: November 2018

 

B. Vermittlungsvertrag über Tickets

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketsystems der Firma AFFILITIX Services GmbH (Vermittler), Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, (im Folgenden AFFILITIX genannt) für, über das Internet, geschlossene Vermittlungsverträge über Tickets.

GELTUNGSBEREICH

Für die Vermittlung des Kaufs von Eintrittskarten für Veranstaltungen (im Folgenden: Tickets) über das Internetangebot der Firma AFFILITIX gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Die AGB gelten für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.

LEISTUNGSUMFANG UND VERTRAGSPARTNER

AFFILITIX handelt lediglich als Vermittler der jeweils angebotenen Veranstaltungen. Vertragspartner des Vertrages, für jede konkrete Veranstaltung, ist stets der jeweilige Veranstalter. Durch den Erwerb des Tickets kommen damit vertragliche Beziehungen, im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch, ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden: Kunde) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese rechtlichen Beziehungen möglicherweise eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten. Mit der Bestellung der Tickets beauftragt der Kunde AFFILITIX mit der Abwicklung des Ticketkaufes einschließlich des Versandes, d. h. im Hinblick auf den zu leistenden Ticketpreis einschließlich Mehrwertsteuer ist AFFILITIX lediglich Inkassostelle. Vertragspartner für die Erbringung der durch AFFILITIX vermittelten Veranstalterleistung (im Folgenden: Veranstaltervertrag) ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter der gewählten Veranstaltung, gegen den insbesondere auch etwaige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die Veranstaltungsleistung betreffen, geltend zu machen sind. Insoweit können ergänzend möglicherweise AGB des jeweiligen Veranstalters gelten.

VERTRAGSSCHLUSS

  1. Der Vermittlungsvertrag kommt mit AFFILITIX wie folgt zustande: Der Kunde wählt auf der Bestellseite im Internet die gewünschte Veranstaltung, die Anzahl der Tickets und die Art der Tickets. Der Kunde gibt seine Adress- und Kontaktdaten sowie die für das Inkasso notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung an. Der Kunde hat diese AGBs und die Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Bestellvorganges zu akzeptieren. Indem der Kunde auf den Button Bestellung abschließen klickt, gibt er ein Angebot ab. Nach Abgabe des Angebotes erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung per E-Mail, in der die Annahme des Angebotes durch AFFILITIX erklärt wird. Mit Annahme des Angebotes kommt der Vermittlungsvertrag zustande.
  2. Durch den Download des Tickets oder den Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden kommt zeitgleich der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter über den Veranstaltungsbesuch zu den im jeweiligen Einzelfall geltenden Vertragsbedingungen zustande.
  3. Für die Richtigkeit der Angaben auf der Ticketshop Webseite wird keine Gewähr übernommen.

PREISE

  1. AFFILITIX wickelt den Verkauf und die Zustellung der Tickets im Namen und auf Rechnung des anbietenden Veranstalters ab. Die während des Bestellvorganges genannten Preise sind Inklusivpreise. Sie enthalten alle Gebühren und Steuern.
  2. Die Tickets werden entweder als elektronische Tickets per E-Mail (Online-Ticket) oder als auf Papier gedruckte Eintrittskarten (Hard-Ticket) versandt.

ZAHLUNG

Eine Zahlung der Tickets kann nach Wahl des Kunden per Lastschrift, Vorkasse oder Kreditkarte erfolgen. Der Gesamtpreis der Bestellung ist mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

WEITERVERKAUF

Hinsichtlich der Weitergabe von Tickets gelten die Regelungen des § 3 (Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung, Weitergabe von Tickets, Vertragsstrafe) des Besuchervertrages.

LIEFERUNG

Der Zeitpunkt der Lieferung ist abhängig von der gewählten Zahlungsart. Zum Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung bei AFFILITIX wird die Zustellung der bestellten Tickets in die Wege geleitet.

ABLAUF DES ONLINE-TICKET UND/ODER HARD-TICKET VERFAHRENS

  1. Bei Online-Tickets:Der Kunde erhält die bestellten Tickets als Online-Ticket. Der Ausdruck eines Tickets berechtigt den Kunden lediglich einmalig zum Einlass und zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung. Hat der Kunde die Bestellbestätigung mit dem Ticket nicht innerhalb von 12 Stunden nach der Buchung erhalten, hat er sich ohne weitere Verzögerungen mit AFFILITIX per E-Mail in Verbindung zu setzen. Dies gilt zu dem für Probleme mit dem Ausdruck des Online-Tickets oder wenn das Online-Ticket fehlerhaft ausgestellt ist.
  2. Bei Hard-Tickets:Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail. Der Versand der Hard-Tickets erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Bestellbestätigung und vollständiger Bezahlung. Hard-Tickets werden per DHL-Paketsendung oder per Deutsche Post Briefsendung verschickt. Hierfür fällt zusätzlich zum Ticketpreis eine Versandgebühr in Höhe von EUR 4,95 für den Versand innerhalb Deutschlands und in Höhe von EUR 7,90 für den Versand in die übrige Welt an. Hard-Tickets können nur bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bestellt werden. Ein Hard-Ticket berechtigt den Kunden lediglich einmalig zum Einlass und zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung. Hat der Kunde die Bestellbestätigung nicht innerhalb von 12 Stunden nach der Buchung erhalten, hat er sich ohne weitere Verzögerungen mit AFFILITIX per E-Mail in Verbindung zu setzen. Dies gilt zudem für den Fall, dass das Hard-Ticket fehlerhaft ausgestellt ist oder eine Zustellung nicht innerhalb des zu erwartenden Zustellzeitraumes erfolgt.
  3. Online-Tickets, wie Hard-Tickets sind an einem sicheren Ort aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.

DATENSCHUTZ

AFFILITIX verarbeitet personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) – f) DSGVO, etwa aufgrund von Einwilligungen, zur Vertragserfüllung und zur Wahrung der berechtigten Interessen von AFFILITIX oder Dritter. Im Übrigen wird (auch mit Hinweis auf Betroffenenrechte) auf die Datenschutzerklärung von AFFILITIX verwiesen, abrufbar unter: http://www.affilitix.de/

WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHTE

Der mit AFFILITIX abgeschlossene Vermittlungsvertrag stellt einen Vertrag i. S. d. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB dar. Danach finden die Vorschriften der §§ 312 b ff. BGB auch für Kunden, die Verbraucher sind keine Anwendung, wenn sich der Unternehmer (hier: AFFILITIX) im Bereich von Freizeitveranstaltungen bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines angegebenen Zeitraumes zu erbringen. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch AFFILITIX bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Rückgabe und Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen.

RÜCKTRITT BEI TERMINVERLEGUNG ODER ABSAGE DER VERANSTALTUNG

  1. Bei Veranstaltungsausfall oder Veranstaltungsverlegung von Veranstaltungen, die AFFILITIX im Namen und für Rechnung anderer Veranstalter verkauft, gelten die Regelungen des jeweiligen Veranstalters. Die Entscheidung über Art und Umfang der Rückabwicklung und die Erstattung des Kartenpreises an den Kunden obliegt sodann dem jeweiligen Veranstalter.
  2. Soweit AFFILITIX Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine oder den Veranstaltungsort zur Verfügung stehen, wird der Kunde unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Informationen, soweit möglich, durch AFFILITIX per E-Mail informiert. Eine eventuelle Rückabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Dieser wird im Rahmen des Bestellvorgangs bekannt gegeben und ist auch auf den Tickets vermerkt.
  3. AFFILITIX behält sich einen Rücktritt vom Vermittlungsvertrag für den Fall der Unmöglichkeit oder bei offensichtlichem Preisirrtum vor. Dies gilt insbesondere auch für Fälle höherer Gewalt. Im Falle des Rücktritts von AFFILITIX, wird AFFILITIX den Kunden unverzüglich nach Kenntnis hinsichtlich sämtlicher, die Unmöglichkeit begründender, Faktoren informieren und dem Kunden etwaig seinerseits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen unverzüglich zurückerstatten.

HAFTUNG

  1. AFFILITIX haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, AFFILITIX oder ein Erfüllungsgehilfe hat weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt.
  2. AFFILITIX haftet für Sach- und Vermögensschäden aus vorvertraglichen, vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsgründen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zudem haftet AFFILITIX auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), d. h. von Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet; jedoch ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  3. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin. AFFILITIX behält sich vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen. Gleiches gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: November 2018.