Die Regeln wurden auf der Grundlage des Gesetzes vom 20. März 2009 über die Sicherheit von Massenveranstaltungen (Gesetzblatt 2023, Pos. 616) erstellt.
Die vorliegenden polnischen Bedingungen gelten als Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Abweichungen haben die vorliegenden polnischen Bedingungen Vorrang, sofern dies nicht gesetzlich anders vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die vorliegenden Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen”) enthalten die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Moltke Sports GmbH, Kobellstraße 10, 80336 München, Deutschland („Veranstalter”) und sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Veranstaltungsteilnehmer.
- Verpflichtungen des Veranstalters, Absage und Änderung des Veranstaltungsprogramms
2.1 Zu den Pflichten des Veranstalters gehört es, dem Inhaber einer gültigen Eintrittskarte den Zugang zum Veranstaltungsgelände zu ermöglichen, damit dieser an der Veranstaltung teilnehmen kann, sowie die organisatorischen Voraussetzungen für die Veranstaltung und deren reibungslosen Ablauf zu schaffen.
2.2 Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung ohne vorherige Ankündigung aus Gründen, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist, abzusagen. In diesem Fall stehen dem Ticketinhaber die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu.
2.3 Der Veranstalter hat das Recht, das Datum, den Ort und das Programm der Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu ändern, d. h. bei Ausrufung der Staatstrauer, bei ungünstigen Wetterbedingungen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, Krankheit, Verhinderung oder andere objektive Gründe, die außerhalb der Verantwortung des Veranstalters liegen und die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, sowie Fälle, in denen die Änderung durch die Notwendigkeit bedingt ist, die Sicherheit, Gesundheit oder das Leben von Menschen oder Eigentum zu gewährleisten oder einen reibungslosen und für die Teilnehmer komfortablen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Unter diesen Umständen hat der Ticketinhaber im Falle einer Änderung des Datums oder des Ortes (mit Ausnahme einer Änderung des Ortes innerhalb derselben Stadt) das Recht, das Ticket vor Beginn der Veranstaltung gegen Erstattung des Ticketpreises zurückzugeben.
2.4 Hat der Ticketinhaber Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, sollte er unverzüglich nach Bekanntwerden der Absage der Veranstaltung und im Falle einer Änderung des Termins, des Veranstaltungsorts oder des Programms gemäß Punkt 2.3 vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag auf Rückerstattung an der Stelle stellen, an der das Ticket gekauft wurde. In jedem Fall wird der Ticketpreis erstattet, wenn der Antrag auf Erstattung des Ticketpreises spätestens sechs Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin gestellt wird.
- Sicherheit der Veranstaltung
3.1 Zutrittsverweigerung aus Sicherheitsgründen
Der Veranstalter behält sich vor, dem Ticketinhaber aus Sicherheitsgründen den Zutritt zu verweigern.
(a) Aufforderung zum Verlassen des Geländes
In sicherheitsrelevanten Fällen kann der Ticketinhaber aufgefordert werden, das Veranstaltungsgelände zu verlassen; geeignete Maßnahmen können zur Durchsetzung der Anordnung ergriffen werden. Insbesondere gilt dies bei Störung der öffentlichen Ordnung, aggressivem Verhalten oder Verstoß gegen diese Ordnung.
(b) Mitnahme verbotener Gegenstände
Ticketinhaber dürfen keine Waffen, Sprengstoffe, pyrotechnische Erzeugnisse, brandgefährliche Stoffe, alkoholische Getränke, Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen, Getränke in Glas-, Kunststoff-, Karton- oder Metallverpackungen, Lebensmittel, Schuhe mit Metallspitzen oder andere gefährliche Gegenstände mitführen.
(c) In begründeten Fällen, die mit Produktion, Sicherheit oder betrieblichen Gründen zusammenhängen, kann der Veranstalter dem Ticketinhaber den Sitz- oder Stehplatz gegen einen anderen ersetzen. Der Ticketinhaber erhält bei einem derartigen Platzwechsel die Differenz zwischen dem ursprünglichen Ticketpreis und dem Preis des neuen Tickets erstattet. Der Ticketinhaber hat das Recht, von der Teilnahme an der Veranstaltung zurückzutreten. Bei einem Rücktritt wird der gesamte Ticketpreis oder ein Teil davon entsprechend der geltenden Rückerstattungsregelung erstattet.
3.2 Das Mitbringen und die Nutzung von Profi- oder Videokameras, Tablets, Laptops, Selfie-Sticks auf dem Veranstaltungsgelände und während der Veranstaltung ist verboten. Der Veranstalter bietet die Möglichkeit, die genannten Geräte gegen eine Gebühr in Verwahrung zu geben.
3.3 Es ist ebenfalls verboten, Taschen (größer DIN A4) mit auf das Veranstaltungsgelände zu bringen und während der Veranstaltung Laserpointer zu verwenden. Speisen oder Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Die Verwendung von Rauschmitteln ist verboten. Spraydosen oder andere Flüssigkeiten sind nicht gestattet. Kein Einlass beim Tragen von Fußballvereinskleidung/ -utensilien oder irreführenden Bekleidungselementen (z.B. Warn-, Polizei- oder Sicherheitskleidung).
- Zusätzliche Bestimmungen
4.1 Der Teilnehmer kann ständig Geräuschen ausgesetzt sein, die zu Hörschäden führen können.
4.2 Offizielle Programme und Fanartikel werden ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände verkauft.
4.3 Der Kauf einer Eintrittskarte ist als individuelle Genehmigung des Veranstalters zum Eintritt zur Veranstaltung zu betrachten, die aus Gründen der Sicherheit jederzeit widerrufen werden kann. Dies berechtigt lediglich zur Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des auf der Eintrittskarte aufgedruckten Betrags, je nachdem, ob die Genehmigung vor oder während des Eintritts in die Veranstaltung widerrufen wurde.
4.4 Das Ticket darf nicht für Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen (einschließlich Wettbewerben oder Lotterien) oder für andere kommerzielle Zwecke verwendet werden.
4.5 Der Weiterverkauf oder der Versuch des Weiterverkaufs zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Preis oder die Verwendung in einer nicht autorisierten Werbeaktion führt zur Ungültigkeit des Tickets. Der Veranstalter räumt dem Inhaber eines ungültigen Tickets die Möglichkeit ein, den aufgedruckten Preis zurückzuerhalten, mit Ausnahme des Betrags, der den Bearbeitungsgebühren entspricht. Die mit dem Kauf des Tickets verbundenen Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet. Eine Erstattung des Ticketwerts ohne Bearbeitungsgebühren ist möglich, wenn dem Veranstalter ein schriftlicher Antrag mit einer Erläuterung des Sachverhalts zusammen mit dem ungültigen Ticket und dem Kaufbeleg vorgelegt wird. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, gegen organisierte Versuche, die gegen die im ersten Satz dieses Unterpunktes beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, vorzugehen. Der Kauf von mehreren Dutzend Tickets zum Zwecke des finanziellen Vorteils durch Weiterverkauf, der Versuch, die Tickets zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Preis weiterzuverkaufen, oder die Verwendung in einer nicht autorisierten Werbeaktion kann zur Ungültigkeit des Tickets ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises sowie zu strafrechtlicher Haftung gemäß Art. 133 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten führen.
4.6 Das Ticket ist nur mit dem Kontrollcoupon gültig und berechtigt zum einmaligen Eintritt zum Veranstaltungsgelände.
4.7 Der Zutritt von Minderjährigen unter 13 Jahren zum Veranstaltungsgelände ist nach Vorlage einer gültigen Eintrittskarte und in Begleitung von Erziehungsberechtigten möglich.
4.8 Nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Bereiche sind: die Bühne, der Bühnenhintergrund, der Produktionsbereich, die Garderoben der Teilnehmer, Bereiche und Zonen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, Licht- und Tonregieräume, Technik- und Verwaltungsräume der Anlage.
4.9 Der Käufer entbindet den Veranstalter von der Haftung für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass der Käufer/Gast, der die Eintrittskarten gekauft hat, die anderen Gäste, für die er ebenfalls Eintrittskarten gekauft hat, nicht über die Bedingungen für die Nutzung der Eintrittskarten informiert hat.
- Strafrechtliche Sanktionen
5.1 Wer einer ordnungsrechtlichen Anweisung, die auf der Grundlage des Gesetzes von Ordnungskräften oder Informationsdiensten erteilt wurde, nicht nachkommt, wird mit Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von mindestens 2.000 PLN bestraft.
5.2 Wer sich während einer Massenveranstaltung an einem Ort aufhält, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, wird mit Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von mindestens 2.000 PLN bestraft.
5.3 Wer einer Anweisung der Polizei oder der Militärpolizei am Ort und während der Dauer einer Massenveranstaltung nicht Folge leistet, wird mit Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von mindestens 2.000 PLN bestraft.
5.4 Wer entgegen den Bestimmungen des Gesetzes alkoholische Getränke zu einer Massenveranstaltung mitbringt oder dort besitzt, wird mit Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von mindestens 2.000 PLN bestraft.
5.5 Wer bei einer Massenveranstaltung Waffen im Sinne des Gesetzes vom 21. Mai 1999 über Waffen und Munition (Gesetzblatt von 2004 Nr. 52, Pos. 525, mit späteren Änderungen), pyrotechnische Erzeugnisse, feuergefährliche Stoffe oder andere gefährliche Gegenstände oder Sprengstoffe mitbringt oder mit sich führt, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen, einer Freiheitsbeschränkung oder einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
5.6 Wer während einer Massenveranstaltung einen Gegenstand wirft, der eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Sicherheit von Personen auf dem Gelände oder in der Einrichtung darstellen kann, oder auf andere, ebenso gefährliche Weise den Ablauf dieser Veranstaltung stört, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 120 Tagessätzen, einer Freiheitsbeschränkung oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.
5.7 Wer während und am Ort einer Massenveranstaltung die körperliche Unversehrtheit eines Mitglieds des Ordnungsdienstes oder des Informationsdienstes verletzt, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 120 Tagessätzen, einer Freiheitsbeschränkung oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.
- Informationen zur Situation vor Ort
Da es sich bei den Veranstaltungen von PDC Europe um Fernsehproduktionen handelt, ist es möglich, dass die Sicht auf die Bühne von bestimmten Plätzen aus vorübergehend durch Fernsehkameras verdeckt ist.
Stand: November 2025